Infos von A-Z
Absenzenordnung

Jedes Kind hat Anrecht auf 2 Jokertage pro Schuljahr. Ein Kind darf ohne Begründung an zwei Tagen dem Unterricht fernbleiben. Die Lehrperson muss frühzeitig über die Abwesenheit informiert werden. Hat das Kind nur am Vormittag Unterricht zählt das trotzdem als ganzer Jokertag.
Für weitere Dispensationen vom Unterricht muss mindestens sechs Wochen im Voraus ein Gesuch gestellt werden, für Dispensationen bis 4 Halbtage an die Lehrperson, für mehr als 4 Halbtage an die Schulleitung. Entscheide sind gestützt auf das Volksschulgesetzt.
Dispensationen vom Unterricht können nur ausnahmsweise erfolgen und stellen keine Präjudiz für weitere Gesuche dar.


Bleiben SchülerInnen erstmals unbegründet dem Unterricht fern, werden die Eltern durch die Lehrperson ermahnt. Im Wiederholungsfall meldet die Lehrperson den Namen des Schülers der Schulleitung. Die Schulleitung ermahnt die Eltern und verfügt den Schulbesuch schriftlich mit Vollstreckungs- und Bussenandrohung.

Deutsch als Zweitsprache DaZ

Dieser Unterricht richtet sich an zwei- oder mehrsprachige Schülerinnen und Schüler ohne oder mit zu wenig Kenntnissen der deutschen Sprache. Die Schülerinnen und Schüler sollen Lernrückstände aufholen können, damit es ihnen möglich ist, am Klassenunterricht erfolgreich teilzunehmen. Sie lernen die hier geltenden Verhaltensnormen, Werte und kulturellen Eigenheiten kennen. Die Kinder und Jugendlichen werden dabei unterstützt, selbständig zu werden und sich integrieren zu können.

Logopädischer Dienst der Schule Deitingen

Der logopädische Dienst der Schule Deitingen ist eine Fachstelle, die sich mit der Prävention, Diagnostik und Therapie der Sprache, des Sprechens, des Redeflusses und der Stimme befasst. Zu den mündlichen oder schriftlichen Auffälligkeiten, die in den Fachbereich der Logopädie fallen, zählen insbesondere:

  • Sprachentwicklungsstörungen
  • Artikulationsstörungen (z. B. Lispeln)
  • Redeflussstörungen (Stottern, Poltern
  • Stimmstörungen (z. B. Heiserkeit)
  • Lese-, Rechtschreibstörungen (LRS)

Das Angebot des logopädischen Dienstes richtet sich an alle Kinder des Kindergartens und der Primarschule der Schule Deitingen und ist für die Eltern kostenlos. Die logopädischen Abklärungen der Kinder finden in der Schule Deitingen ab dem Kindergarten statt (Reihenuntersuchungen).
Durch eine Förderung der mündlichen und schriftlichen Sprachentwicklung werden die Kinder in ihrem Selbstvertrauen und in ihrer Persönlichkeitsentwicklung gestärkt. Die logopädischen Massnahmen werden dabei in enger Zusammenarbeit mit den Eltern und den Lehrpersonen abgestimmt.

Weitere Informationen rund um die Logopädie:
http://www.logopaedie-so.ch 

Ferienplan

Hier finden Sie den aktuellen Ferienplan und die Info über die unterrichtsfreien Halbtage.


Fundbüro

Verloren gegangene Gegenstände können in den Fundkisten bezogen werden. Für weitere Fragen können Sie mit dem Hauswart Kontakt aufnehmen.

Leitsätze

HIer finden Sie unser Qualitätsleitbild

Mediothek

Zweck der Mediothek

  • Die gemeinsame Mediothek gibt dem Lesen an unserer Schule einen höheren Stellenwert.
  • Unsere Schulbibliothek steht exemplarisch für eine öffentliche Bibliothek. Die Schülerinnen lernen die Abläufe und Arbeitstechniken einer Mediothek kennen und anwenden.
  • Förderung von Zuverlässigkeit und Sorgfalt.
  • Fördern des Lesens als sinnvolle Freizeitbeschäftigung.
  • Durch einen aktuellen Medienbestand werden die Schülerinnen zum Lesen motiviert.

Ausleihdauer

  • Die Medien können für 60 Tage ausgeliehen werden. Eine Verlängerung ist möglich.
  • Das Rückgabedatum wird auf den Fristenzettel auf der Buchinnenseite gestempelt.

Verlust eines Mediums und Zubehör

  • Verliert ein Kind ein Medium, welches bei der SBD.bibliotheksservice AG bestellt werden kann, so wird der Selbstkostenpreis entrichtet. 
  • Verliert ein Kind ein Medium, welches bei der SBD.bibliotheksservice AG nicht erhältlich ist, so ist ein Pauschalbetrag von CHF 10.—zu entrichten. 
  • Für verlorene Zuberhör-Teile (z.B. Folien-Decoder, Farbfolien) wird eine Verlustpauschale von CHF 5.— beim betroffenen Kind eingefordert.
Nationaler Zukunftstag

Am Zukunftstag öffnen hunderte von Betrieben, Organisationen, Fach- und Hochschulen in der ganzen Schweiz ihre Türen. Mädchen und Jungen der 5. bis 7. Klasse sind eingeladen, Bezugspersonen an die Arbeit zu begleiten oder an spannenden Spezialprojekten teilzunehmen.
Der nächste Zukunftstag findet am Donnerstag, 14. November 2024 statt.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.nationalerzukunftstag.ch/de/home/  

Schulsozialarbeit

Das Angebot der Schulsozialarbeit steht für alle offen: Schüler und Schülerinnen, Eltern und Lehrpersonen. Sie bietet Beratung und Unterstützung bei persönlichen Fragen, Prob¬lemen und Krisen von Schülerinnen und Schü¬lern und wirkt unterstützend bei Erziehungsfra¬gen. Die Schulsozialarbeit arbeitet zudem bei präventiven und gesundheitsfördernden Projekten innerhalb der Schule mit und bietet fachliche Begleitung an.
Die Schulsozialarbeit untersteht der Schweigepflicht, der Freiwilligkeit und der Neutralität. Die Beratung ist kostenlos. Die PERSPEKTIVE Region Solothurn-Grenchen ist als externe Fachstelle im Auftrag der Schulen in der Region Wasseramt Ost für die Schulsozialarbeit zuständig.

Kontakt Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit
Beatrice Linnés, Schulhausstrasse 9, 4543 Deitingen
079 815 93 59
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Schülerinnen- und Schülerrat

 Pro Klassen gibt es zwei Delegierte, welche im Schülerinnen- und Schülerrat vertreten sind. Die Schülerinnen und Schüler erhalten ein Gefühl von Verantwortung, Selbstständigkeit und Mitspracherecht. Der Rat behandelt mindestens ein Thema pro Schuljahr.  Oft entsteht ein Anlass dazu. Hier ein paar Beispiele aus den vergangenen Schuljahren: Haustiertag, Übernachten in der Schule, Spieltag, Filmtag, Müllputztag.

Pro Schuljahr gibt es ca. 10 Sitzungen, welche von einer Lehrperson begleitet wird. Die Kinder sollen die meisten Arbeiten selber übernehmen. Sie leiten die Sitzungen, schreiben das Protokoll, informieren die Eltern, organisieren den Schülerinnen- und Schülerratsanlass, führen Besprechungen u.s.w.

Spezielle Förderung

Es ist normal verschieden zu sein

Kinder und Jugendliche kommen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, Begabungen und Interessen in einer Klasse zusammen. Aufgabe der Volksschule ist es, diese einerseits individuell zu fördern und andererseits zur schulischen Gemeinschaft hinzuführen. Die Spezielle Förderung richtet sich an Schülerinnen und Schüler, deren Förderbedarf die Möglichkeiten des Regelunterrichts übersteigen. Es sind Schülerinnen und Schüler mit:

  • einer besonderen Begabung oder
  • einer Lernbeeinträchtigung oder einem Lernrückstand oder
  • einer Verhaltensauffälligkeit.

Massnahmen der Speziellen Förderung

Schulische Heilpädagogik

Sie unterstützt Schülerinnen und Schüler mit einer Lernbeeinträchtigung, einem Lernrückstand oder mit Verhaltensauffälligkeiten. Das Angebot erfolgt je nach Alter und Förderbedarf und umfasst folgende Massnahmen:

  • Förderung mit Förderplanung,
  • Verlangsamung: der Schulstoff wird auf zwei Jahre verteilt bzw. eine Klasse wird wiederholt,
  • Individuelle Lernziele in einem oder mehreren Fächern.

Die Spezielle Förderung bietet Ressourcen, damit jedes Kind in seinem individuellen Lernen unterstützt und gefördert werden kann. Durch die zusätzlichen Lektionen einer(s) Schulischen Heilpädagogin, Heilpädagogen in der Klasse profitieren alle Schülerinnen und Schüler.

Begabungs- und Begabtenförderung

Sie besteht aus einer Kombination von verschiedenen Elementen:

  • Förderung im Unterricht durch Straffung des Schulstoffes, ergänzt mit
  • Aufgabestellungen für aktives, forschendes und vernetztes Lernen,
  • Beschleunigung (Überspringen einer Klasse) 
  • Erweiterte Lernziele im entsprechenden Begabungsbereich
Vorgehen bei Konflikten

Hier finden Sie das Beschwerdemanagement der Schule Deitingen.

Zweienplan

HIer finden Sie den Zweienplan.